Lizenzinformationen

Mit dem Erwerb unserer CDs erhalten Sie eine schriftlich ausgestellte Nutzungsberechtigung, die Sie zur zeitlich und weltweit uneingeschränkten Verwendung unserer Musik zur Untermalung Ihrer öffentlichen Präsentationen berechtigt. Mit dieser Nutzungsberechtigung wird Ihnen gestattet, unsere Musik als Untermalung für alle Formen der öffentlichen Präsentation zu verwenden (z.B. für TV-, Video- und Radioproduktionen, Internet, Webseiten, Hörbücher, Restaurants, Arztpraxen, Frisiersalons, Fitnesstudios, Freizeiteinrichtungen, Geschäfte usw.), ohne GEMA-Gebühren entrichten zu müssen.

 
Dem Käufer wird mit der Nutzunsberechtigung gestattet, unsere Musik in sämtlichen Produktionen als Hintergrundmusik, auch zu gewerblichen Zwecken, einzusetzen. Als medienproduzierende Firma werden Sie von uns berechtigt, Ihre Produktionen, die mit unserer Musik untermalt sind, zu vervielfältigen und zu vertreiben, ohne zusätzliche Gebühren entrichten zu müssen.
 
Diese Nutzungsberechtigung sollte sorgfältig aufbewahrt werden, damit Sie im Falle von Rückfragen seitens der GEMA nachweisen können, dass Sie berechtigt sind, diese Musik zu verwenden. Die Nutzungsberechtigung ist personen-  bzw. firmengebunden und nicht übertragbar.
 
Da Sie gegenüber der GEMA Nachweispflichtig sind, müssen Sie dokumentieren, dass Sie  gemafreie Musik verwenden. Nutzen Sie gemafreie Musik, darf die GEMA von Ihnen keine Gebühren verlangen. Sollten Sie als Betreiber einer öffentlichen Einrichtung bereits einen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen haben, können Sie diesen kündigen und die von uns erhaltene Nutzungsberechtigung (eine Kopie reicht aus) bei der GEMA einreichen.